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Für Eltern
Informationen zum Elterngeld
Das neue Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden. Für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder gibt es weiterhin das Erziehungsgeld.
Anders als beim Erziehungsgeld gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen. Somit kann jede Mutter und jeder Vater in den Genuss des Elterngeldes kommen. Grundsätzlich werden monatlich 67 % des Einkommens als Elterngeld gewährt. Antragsteller mit niedrigem Einkommen können von der Geringverdienerkomponente profitieren. Dadurch erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % des Einkommens.
Alle Eltern bekommen mindestens 300 Euro Elterngeld. Diese 300 Euro werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Maximal werden 1.800 Euro Elterngeld gezahlt. Für Mehrlinge gibt es darüber hinaus 300 Euro je Mehrling Extra-Elterngeld. Eine Familie mit Zwillingen kann so maximal 2.100 Euro Elterngeld pro Monat bekommen.
Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, wenn sie für mindestens zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Auf Wunsch der Eltern können die monatlichen Elterngeld-Zahlungen halbiert und so die Auszahlungsmonate verdoppelt werden.
Das Elterngeld wird nicht versteuert, es wird steuer- und abgabenfrei gewährt. Allerdings wird das Elterngeld bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt.
Im Saarland können Sie das Elterngeld beim Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz beantragen.
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 9978-0, Fax: 0681 / 9978-2298
E-Mail: poststelle@lsgv.saarland.de
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch 8:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Sie benötigen folgende Antragsunterlagen, die Ihnen hier auch als PDF-Dokumente zur Verfügung stehen und die Sie herunterladen und ausfüllen können.
| Elterngeldantrag - 735 KB | |
| Infoblatt - 125 KB | |
| Änderungsmitteilung - 210 KB |
Außer dem Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz liegen die Antragsformulare bei Gemeinden und Städten in Bürger- oder Jugendämtern aus, darüber hinaus auch in Familienberatungsstellen wie AWO oder Profamilia.
Ausführliche Informationen zum Elterngeld finden Sie unter: www.elterngeld.net und unter www.mein-elterngeld.de.